Nach der illegalen Abriegelung eines Göttinger Wohnblocks während der Corona-Pandemie wird es keinen Prozess über Schmerzensgeldforderungen geben. Die möglichen Kläger hätten sich zurückgezogen, teilte das Landgericht Göttingen mit. Zuvor hatte der Rechtsanwalt Sven Adam mitgeteilt, dass das finanzielle Risiko für die Gerichtsprozesse zu groß sei, nachdem Anträge auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurden.
Hintergrund ist die Abriegelung eines Wohnblocks in der Nähe des Bahnhofs Göttingen vom 18. bis 22. Juni 2020, nachdem mehr als 100 Bewohner positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Ende 2023 hatte das Göttinger Verwaltungsgericht die Abriegelung des Wohnblocks durch Bauzäune und Polizeiüberwachung als rechtswidrig beurteilt.