Sämtliche Schmerzensgeld-Klagen wegen der illegalen Abriegelung eines Göttinger Wohnblocks während der Corona-Pandemie sind zurückgenommen worden. Das teilte der Rechtsanwalt Sven Adam mit, der einige der Klagen vertritt. Dem Anwalt zufolge ist das finanzielle Risiko für die Gerichtsprozesse zu groß, nachdem Anträge auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurden.
Hintergrund ist die Abriegelung eines Wohnblocks in der Nähe des Bahnhofs Göttingen vom 18. bis 22. Juni 2020, nachdem mehr als 100 Bewohner positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Ende 2023 hatte das Göttinger Verwaltungsgericht die Abriegelung des Wohnblocks durch Bauzäune und Polizeiüberwachung als rechtswidrig beurteilt.