Das Verwaltungsgericht Hannover hat zwei Schülern die Aufnahme auf ihr Wunschgymnasium im Stadtgebiet der Landeshauptstadt verwehrt. Im Losverfahren hatten die beiden in ihrer Wunschschule keine Plätze erhalten. Ihre Eilanträge, die fünfte Klasse dort dennoch anzutreten, scheiterten nun, wie es in einer Mitteilung hieß. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller haben die Möglichkeit, Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Zwei Einzelrichter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnten die Anträge mit Beschlüssen vom 15. Juli ab. Sie entschieden, dass kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule besteht, solange eine andere Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise erreichbar ist. Wurde das Losverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und sind die Kapazitäten ausgeschöpft, besteht kein weiterer Aufnahmeanspruch.
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