Die wissenschaftlichen Grundlagen der Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal werden am Dienstag im Verwaltungsgericht Osnabrück diskutiert. Als Zeuge ist Lars Schaade, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), geladen. Er war 2022 Leiter des Corona-Krisenstabes. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, soll Schaade zum Verständnis einzelner Textpassagen in den sogenannten RKI-Protokollen zur Bewertung der Corona-Lage befragt werden.
Verhandelt wird die Klage einer Frau, die im Jahr 2022 als Pflegehelferin in einem Krankenhaus in Quakenbrück beschäftigt war. Sie wendet sich gegen den Landkreis Osnabrück, der ihr auf Grundlage des damaligen Infektionsschutzgesetzes am 7. November 2022 verboten hatte, das Krankenhaus zu betreten und weiterhin dort zu arbeiten.
Das Verbot war bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die Frau hatte keinen Nachweis vorgelegt, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen war und auch kein Attest, dass sie nicht geimpft werden konnte. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin wird schon am Dienstag eine Entscheidung erwartet.