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Haftstrafen und ein Freispruch nach Tod von Bremer Vermieter

Haftstrafen und ein Freispruch nach Tod von Bremer Vermieter
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Von: DieNiedersachsen News

Im Prozess um einen getöteten Vermieter aus Bremen hat das Landgericht Bremen zwei Angeklagte für schuldig gesprochen. Ein Mann müsse wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis, sagte der Vorsitzende Richter am Montag. Sein Komplize erhielt eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen Beihilfe zum Totschlag. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. (Aktenzeichen 21 Ks 271 Js 900044/21)

Das Gericht ist überzeugt, dass die beiden Männer ihren Vermieter im April 2020 im Streit mit einer Plastiktüte erstickten. Der dritte Angeklagte soll die Leiche zerstückelt haben. Die Familie des Getöteten und auch die Polizei gingen lange von einem Vermisstenfall aus. Bis heute fanden die Ermittler nur wenige Körperteile des Opfers auf einem Acker.

Der Prozess begann bereits im Februar 2023. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten beim Auftakt noch Mord aus Habgier vor, am Ende ging sie von Totschlag aus und forderte lange Haftstrafen. Die Verteidiger erhoben wiederholt schwere Vorwürfe gegen die Ermittler und beantragten Freispruch. Auch das Gericht stellte Fehler fest, bewertete die Indizien aber als ausreichend. Das Urteil gegen die drei Deutschen ist noch nicht rechtskräftig.

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