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Gewaltsamer Tod einer 30-Jährigen - lebenslange Strafe

Ein 34-Jähriger hat nach Überzeugung des Landgerichts Stade seine frühere Partnerin vergewaltigt und getötet - er muss lebenslang ins Gefängnis. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Ein 34-Jähriger hat nach Überzeugung des Landgerichts Stade seine frühere Partnerin vergewaltigt und getötet - er muss lebenslang ins Gefängnis. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa

Erst vergewaltigt er sie, dann tötet er seine frühere Lebensgefährtin - und erhält ein deutliches Urteil: Es lautet auf lebenslang.

Nach dem gewaltsamen Tod einer 30-Jährigen in Gyhum im Landkreis Rotenburg ist ihr früherer Lebenspartner zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil gegen den 34-Jährigen fiel am Montag wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Brandstiftung, wie das Landgericht Stade mitteilte. Auch stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehrere Medien hatten berichtet.

Laut Anklage hatte der 34-Jährige seine Freundin im September 2025 im gemeinsamen Wohnhaus vergewaltigt und getötet. Hunderte Meter vom Tatort entfernt zündete er demnach zudem eine Scheune mit Strohballen an. Die Feuerwehr war nach früheren Angaben fast 21 Stunden lang im Einsatz, um den Brand zu löschen. 

Der 34-Jährige selbst informierte noch in der Nacht die Polizei. Beamte nahmen den Deutschen fest und fanden die tote Frau im Schlafzimmer. Gyhum gehört zur Samtgemeinde Zeven. 

Im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens wurde der Mann nach Gerichtsangaben außerdem zur Zahlung von gut 26.000 Euro an Nebenkläger verurteilt. Ein Adhäsionsverfahren ermöglicht es, zivilrechtliche Ansprüche etwa auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld schon im Strafverfahren geltend zu machen.

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