Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entscheidet am Freitag (10 Uhr), ob zwei VW-Mitarbeitern nach Hinweisen auf Missstände Schadenersatz in Millionenhöhe zusteht. Laut Gericht verlangen die beiden zusammen 7,5 Millionen Euro von ihrem Arbeitgeber, weil sie sich nach Hinweisen auf Missstände zurückgesetzt fühlten. Verhandelt wurde der Fall bereits im April. Nun wird das Urteil verkündet.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Klagen der beiden im vergangenen Juni abgewiesen. Dagegen hatten beide Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt. Die beiden Mitglieder des Oberen Managementkreises von VW fühlten sich unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie erst intern und später auch extern über vermeintliche Missstände berichtet hatten.
Laut Gericht ging es dabei um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern zweier Modelle von VW Nutzfahrzeuge. Volkswagen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Es habe zu keinem Zeitpunkt Repressalien gegeben, hieß es. Und es habe auch keine Gesundheitsgefahr durch Ausdünstungen aus den monierten Bauteilen gegeben. VW hat den beiden Managern inzwischen gekündigt.
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