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Dreifache Mutter getötet – Ehemann steht vor Gericht

Dreifache Mutter getötet – Ehemann steht vor Gericht
Vor dem Landgericht Osnabrück hat ein Prozess gegen einen Mann begonnen, der seine Ehefrau erstochen haben soll. (Symbolbild) / Foto: Friso Gentsch/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Heimtückischen Mord wirft die Staatsanwaltschaft dem 46-Jährigen vor. Demnach soll der Mann seine Ehefrau getötet haben. Die Ermittler wissen von Geldsorgen und anderen familiären Herausforderungen.

Warum wurde eine 39 Jahre alte Frau und Mutter von drei Kindern erstochen? Dieser Frage geht seit heute das Landgericht Osnabrück in einem Mordprozess nach. Angeklagt ist der 46 Jahre alte Ehemann der Getöteten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Frau im Februar 2025 auf dem gemeinsam bewohnten Grundstück in Wallenhorst im Landkreis Osnabrück heimtückisch getötet zu haben. 

Den Ermittlungen zufolge soll er die 39-Jährige in einen Schuppen gelockt und dort mit einem Messer in den Hals gestochen haben, wie ein Sprecher des Landgerichts Osnabrück sagte. Demnach äußerte sich der angeklagte Deutsche zum Auftakt des Prozesses nicht zur Tat. Die Verteidigung kündigte eine Aussage an einem der kommenden Prozesstage an. 

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Die drei Kinder des Paares waren zur Tatzeit auf dem Grundstück

Am ersten Verhandlungstag wurde der Notruf vorgespielt. Der Mann hatte damals selbst die Einsatzkräfte alarmiert und berichtet, dass er seine Frau tot im Schuppen, der auch als Hobbyraum genutzt wurde, entdeckt habe. Das Ergebnis der Obduktion erhärtete kurz nach der Tat den Verdacht eines Gewaltverbrechens. Der Mann wurde festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Die Drillinge des Paares waren zur Tatzeit sieben Jahre alt. Laut Anklage waren sie damals auf dem Grundstück – ein Kind wartete im Auto, die beiden anderen hielten sich im Haus auf, wie der Gerichtssprecher berichtete. 

Angeklagter nahezu zahlungsunfähig

Das Motiv der Tat ist bislang unklar. Den Ermittlungen zufolge war das Leben der Familie angespannt. Demnach gab es Herausforderungen durch die Kinder, berufliche Belastungen und finanzielle Engpässe. Aufgrund seines Spiel- und übertriebenen Konsumverhaltens soll der Angeklagte nahezu zahlungsunfähig gewesen sein. Demnach hatte er auch außereheliche Sexualkontakte. 

An dem Verfahren nehmen zwei Sachverständige teil – ein Rechtsmediziner und eine psychiatrische Gutachterin. Beim nächsten Prozesstag sollen Polizeibeamte, die damals im Einsatz waren, befragt werden. Das Gericht hat zahlreiche Termine bis Oktober festgelegt.

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