Als sich der Schuss löst, steht eine Frau in ihrem Garten und wird im Gesicht getroffen: Mehr als eineinhalb Jahre nach einem Jagdunfall im Landkreis Cloppenburg ist ein Jäger vom Amtsgericht Cloppenburg verurteilt worden. Der 73-Jährige erhielt sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und muss als Auflage 3.000 Euro zahlen, wie das Gericht mitteilte. Ob das Urteil schon rechtskräftig ist, war zunächst nicht klar. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Frau unterhalb des linken Auges getroffen
Bei der Jagd am 7. Dezember in der Gemeinde Barßel traf ein Schrotkorn die Frau auf ihrem Grundstück. Die 59-Jährige wurde nach dem damaligen Polizeibericht schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Sie sei unterhalb des linken Auges getroffen worden, hieß es vom Gericht. Nach einer aufwendigen Operation ist die Frau demnach arbeitsunfähig und leidet unter Folgeerscheinungen.
Nach der Beweisaufnahme sah das Gericht es als erwiesen an, dass der 73-Jährige den Schuss abgegeben hatte. Es verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil er sich als Teilnehmer der Treibjagd vor der Schussabgabe nicht ausreichend vergewissert habe, dass dadurch niemand gefährdet werde.