Logo DieNiedersachsen News
Nachrichten / Justiz

Anwohnerin im Garten von Kugel getroffen – Jäger verurteilt

Anwohnerin im Garten von Kugel getroffen – Jäger verurteilt
Ein Jäger steht nach einem mutmaßlichen Jagdunfall in Cloppenburg vor Gericht. (Symbolbild) / Foto: Philipp Schulze/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Bei einer Treibjagd wird eine Frau in ihrem Garten von einem Schrotkorn getroffen und schwer verletzt. Mehr als eineinhalb Jahre später wird ein 73-Jähriger dafür verurteilt.

Als sich der Schuss löst, steht eine Frau in ihrem Garten und wird im Gesicht getroffen: Mehr als eineinhalb Jahre nach einem Jagdunfall im Landkreis Cloppenburg ist ein Jäger vom Amtsgericht Cloppenburg verurteilt worden. Der 73-Jährige erhielt sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und muss als Auflage 3.000 Euro zahlen, wie das Gericht mitteilte. Ob das Urteil schon rechtskräftig ist, war zunächst nicht klar. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Frau unterhalb des linken Auges getroffen 

Bei der Jagd am 7. Dezember in der Gemeinde Barßel traf ein Schrotkorn die Frau auf ihrem Grundstück. Die 59-Jährige wurde nach dem damaligen Polizeibericht schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Sie sei unterhalb des linken Auges getroffen worden, hieß es vom Gericht. Nach einer aufwendigen Operation ist die Frau demnach arbeitsunfähig und leidet unter Folgeerscheinungen. 

Nach der Beweisaufnahme sah das Gericht es als erwiesen an, dass der 73-Jährige den Schuss abgegeben hatte. Es verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil er sich als Teilnehmer der Treibjagd vor der Schussabgabe nicht ausreichend vergewissert habe, dass dadurch niemand gefährdet werde.

Mehr aus dieser Kategorie

Beschuldigter wehrte sich gegen Strafbefehl 

Der Prozess wurde nötig, weil sich der Beschuldigten gegen einen Strafbefehl gewehrt hatte. Diesen hatte das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg zuvor erlassen. Gegen die angedachte sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung mit einer dreijährigen Bewährungszeit und einer Zahlung von 8.000 Euro legte der Mann aber Einspruch ein.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieNiedersachsen News
Artikel von

DieNiedersachsen News

DieNiedersachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media