loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Prozess um Missbrauchsvorwurf vor Einigung – Opfer war zwölf

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich im April 2023 nachts nach vorherigem Kontakt über Snapchat und Instagram mit dem damals zwölfjährigen Mädchen getroffen und es sexuell missbraucht zu haben. (Symbolbild) / Foto: Alicia Windzio/dpa
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich im April 2023 nachts nach vorherigem Kontakt über Snapchat und Instagram mit dem damals zwölfjährigen Mädchen getroffen und es sexuell missbraucht zu haben. (Symbolbild) / Foto: Alicia Windzio/dpa

Nach Kontaktaufnahme über Instagram und Snapchat soll ein Mann eine Zwölfjährige auf einem Spielplatz sexuell missbraucht haben. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

Es geht um ein nächtliches Treffen auf einem Spielplatz, um Kontakte über Snapchat und Instagram sowie um die Frage, was der Angeklagte über das Alter eines Mädchens wusste: Mehr als drei Jahre nach dem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer damals Zwölfjährigen in Barsinghausen steht der Prozess am Landgericht Hannover möglicherweise kurz vor einem vergleichsweise schnellen Ende. Der im Jahr 1986 geborene Angeklagte stimmte zum Prozessauftakt einem Verständigungsvorschlag zu.

Das Urteil soll am Freitag fallen

Das Urteil soll nach Angaben der Vorsitzenden Richterin am Freitag fallen. Dann sollen auch die Plädoyers gehalten werden. Die Kammer stellte dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen acht und elf Monaten in Aussicht, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Dazu kämen nach Vorstellung des Gerichts unter anderem zwei Jahre Bewährungszeit, ein Bewährungshelfer und fünf Gespräche beim Männerbüro – eine spezialisierte Beratungsstelle für Jungen, männliche Jugendliche und Männer.

Die Staatsanwaltschaft hielt im Rahmen der möglichen Verständigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr für angemessen. Die Verteidigung sprach sich für eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe unter einem Jahr aus. Der Angeklagte gilt wegen getilgter Vorstrafen nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit als unbestraft.

Mann lockte Kind mit mehreren Schachteln Zigaretten

Dem Mann wird vorgeworfen, sich Ende April 2023 zwischen 2.00 und 3.00 Uhr nachts nach vorherigem Kontakt über soziale Medien mit dem damals zwölfjährigen Mädchen auf einem Spielplatz getroffen und es dort sexuell missbraucht zu haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll er das Kind mit dem Versprechen mehrerer Schachteln Zigaretten zu dem Treffen bewegt haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte gegen den erkennbaren Willen des Mädchens handelte und Gewalt anwendete.

Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte erklären, er habe geglaubt, das Mädchen sei 15 Jahre alt gewesen. Sexuellen Kontakt räumte er ein, zentrale Punkte der Anklage bestritt er aber. Zudem gab er den Besitz kinderpornografischer Dateien zu. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden bei dem Mann mindestens neun entsprechende Dateien gefunden.

Angeklagter: Zur Tatzeit zu viel Zeit im Internet verbracht

Die Verteidigung verwies auf die frühe Einlassung des Angeklagten. Diese müsse positiv bewertet werden, weil sie dem Mädchen weitere Belastungen erspare. Der Angeklagte ließ zu seinen persönlichen Verhältnissen erklären, er sei überwiegend bei seiner Mutter aufgewachsen, habe eine Ausbildung abgebrochen und keine stabilen beruflichen Verhältnisse gehabt. Zur Tatzeit habe er viel Cannabis konsumiert und zu viel Zeit im Internet verbracht. Inzwischen konsumiere er kein Cannabis mehr.

In der Beweisaufnahme berichtete eine Polizistin vom Einsatz bei der Familie des Mädchens in der Tatnacht. Der Vater habe das leere Bett seiner Tochter bemerkt und nach ihr gesucht. Das Mädchen sei später allein nach Hause zurückgekehrt und habe direkt von einer Vergewaltigung berichtet.

Vor dem Treffen längeren Kontakt über Snapchat und Instagram

Mehrere Polizisten schilderten im Zeugenstand Aussagen des Mädchens aus den Ermittlungen. Demnach soll es vor dem Treffen längeren Kontakt über Snapchat und Instagram gegeben haben. Der Angeklagte habe in den Messenger-Diensten nicht seinen Klarnamen genutzt und falsche Profilbilder verwendet. Auch das Mädchen soll dort nicht mit Klarnamen aufgetreten sein.

Nach Angaben eines Polizisten sagte das Opfer, sie habe dem Mann ihr Alter mit 12 oder fast 13 Jahren genannt. Der Polizist sagte zugleich, das Mädchen habe keinesfalls älter ausgesehen. Er habe selbst eine Tochter in ähnlichem Alter. Wenn man mit dem Mädchen interagiert habe, habe man sie nicht für 15 Jahre alt halten können.

Opfer hat soziale Phobie, depressive Phasen und Panikattacken

Auch die Mutter des Mädchens sagte vor Gericht, ihre Tochter sei nie für älter gehalten worden. Sie habe sich auch nie älter machen wollen. Die Mutter berichtete von schweren psychischen Belastungen ihrer Tochter. Diese habe eine soziale Phobie entwickelt, depressive Phasen, Panikattacken und kaum soziale Kontakte. Sie könne heute nicht mehr zur Schule gehen und habe zwei Suizidversuche hinter sich.

Zugleich wurde im Gericht deutlich: Das Mädchen hatte bereits vor der mutmaßlichen Tat mit Belastungen zu kämpfen. Die Mutter berichtete unter anderem von Mobbing, selbstverletzendem Verhalten und Suizidgedanken ihrer Tochter – vor dem Vorfall. Auf die Frage der Richterin, wie es ihr und ihrem Mann gehe, sagte die Mutter: «Wir müssen stark bleiben.»

Schwierige Aufarbeitung mehr als drei Jahre danach

Der Verhandlungstag zeigte auch: Die Aufarbeitung mehr als drei Jahre nach dem mutmaßlichen Geschehen ist schwierig. Mehrere Zeugen hatten Erinnerungslücken und konnten Fragen nicht beantworten. Eine Polizistin sagte, das Mädchen habe bei einer Vernehmung fließend gesprochen. Eine aussagepsychologische Sachverständige schilderte dagegen, sie habe das Mädchen dreimal gesprochen – dieses habe dabei «keinen geraden Satz herausgebracht».

Am Freitag muss die Jugendkammer vor der Verkündung ihres Urteils unter anderem die Schwere des Missbrauchs, die Einlassung des Angeklagten und dessen eingeräumten Besitz kinderpornografischer Dateien bewerten.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten