Lachgas darf ab dem neuen Jahr in Osnabrück nicht mehr an Jugendliche verkauft werden. Der Rat habe eine Verordnung zum Verbot von Verkauf und Weitergabe an Minderjährige beschlossen, teilte die Stadt mit. Die Neuerung gilt demnach ab dem 1. Januar.
Hintergrund seien die gesundheitlichen Auswirkungen, die der Konsum der Partydroge haben könne. Nach Angaben der Verwaltung reichen diese von Bewusstlosigkeit und Hirnschäden sowie Erfrierungen und Lungenrissen während des Konsums bis hin zu Nervenschäden und Schädigungen des Rückenmarks bei regelmäßigem Konsum.