Hersteller von ärztlich verschriebenen Apps können den Nutzen ihrer Anwendungen nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) oft nicht nachweisen. Zwar seien in den vergangenen zwölf Monaten immer mehr Freischaltcodes für die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen eingelöst worden, bei deren Umsetzungen sehe man allerdings noch Optimierungsbedarf. «Zwei Drittel der bisher erhältlichen Apps konnten ihre Wirksamkeit innerhalb des ersten Jahres nicht nachweisen», sagte Sabrina Jacob von der TK-Landesvertretung Niedersachsen in Hannover. Bei einem großen Teil der Apps liegen zum Start noch keine Studien zum Nutzungsnachweis vor.
Digitale Gesundheitsanwendungen können von Patienten und Patientinnen beispielsweise auf das Smartphone heruntergeladen werden und sollen helfen, bestimmte Krankheiten besser zu überwachen und zu behandeln. Seit Ende 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten sie auf Rezept verschreiben. Seitdem wurden in Niedersachsen 12.128 Freischaltcodes von Versicherten der Techniker Krankenkasse für diese Apps eingelöst. Die Kosten für eine solche App lagen im Jahr 2020 durchschnittlich bei 418 Euro, im Jahr 2023 waren es 626 Euro. «Problematisch ist, dass Hersteller im ersten Erstattungsjahr die Preise frei festlegen können. Dies führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft für Anwendungen zahlt, deren Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen ist», sagte Jacob.
Am häufigsten werden Digitale Gesundheitsanwendungen für psychische Gesundheit, gegen Übergewicht und Diabetes sowie bei Knie- und Rückenschmerzen verschrieben. Das Durchschnittsalter der Nutzer und Nutzerinnen liegt nach Angaben der Techniker Krankenkasse bei 45 Jahren. Mehr als zwei Drittel von ihnen sind Frauen.
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