Seit Beginn der Corona-Schutzimpfungen Ende 2020 sind in Niedersachsen 51 Anträge auf Impfschäden bewilligt worden. Die Mehrheit der Anträge wurde abgelehnt, wie das Gesundheitsministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Demnach wurden beim zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bis zum 2. April dieses Jahres insgesamt 827 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens im Zusammenhang mit Corona-Impfungen gestellt, 437 wurden abgelehnt. In den anderen 339 Fällen war die Entscheidung noch offen.
«Die Ablehnungen erfolgen hauptsächlich, weil ein Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und den vorliegenden Gesundheitsstörungen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit hergestellt werden kann», erläuterte ein Ministeriumssprecher. Wer einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden durch eine empfohlene Impfung erleidet, hat Anspruch auf Versorgung nach Regeln des Bundesversorgungsgesetzes. Dafür muss die Gesundheitsstörung allerdings als Impfschaden anerkannt sein.