Nach einer rechtswidrigen Videoüberwachung an einer Bremer Grundschule überprüft der Landesbeauftragte für Datenschutz sämtliche Kameraeinsätze an Bremer Schulen. Bisher seien keine weiteren unrechtmäßigen Überwachungen bekannt, teilte der Landesbeauftragte Timo Utermark auf dpa-Nachfrage mit. Die Prüfung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Nach der jüngsten Abfrage der Bildungsbehörde gibt es in der Stadt Bremen 18 Schulstandorte mit Videokameras.
Überwachung während der Schulzeit
Über den jahrelangen unzulässigen Einsatz einer Kamera-Anlage an einer Grundschule hatte zunächst der «Weser-Kurier» berichtet. Demnach wunderten sich Eltern über die Videoüberwachung, zu der es weder Hinweisschilder noch andere Informationen gab. Ein Vater wandte sich in diesem Jahr an Schulleitung, Schulbehörde und Landesdatenschutzbehörde. Letztere stellte fest, dass der Kameraeinsatz unzulässig war.
Dem Landesdatenschutzbeauftragten zufolge waren die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung etwa als Maßnahme gegen Vandalismus nicht gegeben. Die Schule habe auch nicht ausreichend über die Kameras informiert. Zudem fehlten Sicherheitsvorkehrungen und Regeln, um die Aufnahmen vor Unbefugten zu schützen.