Von Sommer an gilt erstmals ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Viele Eltern fragen sich nun: Was bedeutet das konkret für meine Familie? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was ändert sich ab dem neuen Schuljahr?
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 haben zunächst alle Kinder der ersten Klassen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. In den folgenden Jahren wird der Anspruch schrittweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Grundschulkinder bis einschließlich Klasse vier.
Grundlage ist das bundesweite Ganztagsförderungsgesetz. Der Rechtsanspruch soll nach Angaben des Bundes vor allem eine Betreuungslücke schließen, die für viele Familien nach der Kita-Zeit entsteht.