Im Rechtsstreit um die Kündigung des Ex-Präsidenten der Universität Göttingen gibt es eine Einigung. Das bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Göttingen. Dort hatte Ex-Präsident Metin Tolan gegen seine Kündigung geklagt. Zuvor berichtete die «Hessische/Niedersächsische Allgemeine» (HNA).
Im vergangenen Jahr hatte der Senat der Georg-August-Universität ihrem ehemaligen Chef das Vertrauen entzogen. Letztlich kam es dann zur Abwahl des Physikers. Das niedersächsische Wissenschaftsministerium hatte daraufhin eine Entlassungsverfügung für den Beamten erlassen. Das Ministerium hatte damals mitgeteilt, die Kündigung entspreche den Vorschriften des Hochschulgesetzes. Eine auch denkbare Versetzung nach der Abwahl sei gesetzlich nicht vorgesehen.
Der genaue Inhalt der Vereinbarung zwischen Tolan und dem Land Niedersachsen respektive der Uni Göttingen ist nicht bekannt. Zwar handelt es sich nicht um eine außergerichtliche Einigung, wie ein Gerichtssprecher sagte, sondern um eine gerichtliche Einigung, die mit einem Gerichtsbeschluss besiegelt wurde. Allerdings hätten die Streitparteien Verschwiegenheit vereinbart. Das Gericht prüfe noch, ob diese Vereinbarung statthaft ist.
Uni Göttingen hat neuen Präsidenten - übergangsweise
Inzwischen hat die Universität mit Axel Schölmerich seit dem 1. März übergangsweise einen neuen Präsidenten. Der Psychologe und ehemalige Rektor der Ruhr-Universität Bochum soll die Uni für ein Jahr führen und sich vor allem um die Vorbereitung der Wahl des nächsten Präsidenten oder der nächsten Präsidentin kümmern.
Mit fast 28.000 Studierenden war die Uni Göttingen im vergangenen Wintersemester die größte Hochschule in Niedersachsen.
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