Die Bremer Bildungsbehörde muss einen Lehrer, der eine sexuelle Beziehung mit einer volljährigen Schülerin hatte, vorerst weiterbeschäftigen. Das hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen entschieden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Er verwies darauf, dass das Disziplinarverfahren gegen den Mann, dem auch grenzüberschreitendes Verhalten und Alkoholkonsum vorgeworfen wird, noch läuft. Über den Fall hatten mehrere Medien berichtet.
Die Bremer Bildungsbehörde hatte den Lehrer im Oktober 2023 vorläufig vom Dienst enthoben und ihm Hausverbot für das Schulgelände erteilt. Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich vor Gericht.