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Frau in Syke verurteilt: 200 Euro zu viel Arbeitslosengeld kassiert, 750 Euro Geldstrafe

Frau in Syke verurteilt: 200 Euro zu viel Arbeitslosengeld kassiert, 750 Euro Geldstrafe
Eine Frau bezieht Arbeitslosengeld und meldet nicht rechtzeitig, dass sie einen Job hat - dafür muss sie eine Strafe zahlen. (Symbolbild) / Foto: Philip Dulian/dpa
Eine Frau bekommt Arbeitslosengeld, nimmt aber schließlich einen Job an - und meldet dies der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig. Das hat teure Folgen für sie.

Eine Frau bezieht rund 200 Euro zu viel Arbeitslosengeld und muss dafür nach einem Urteil des Amtsgerichts Syke eine Geldstrafe von 750 Euro bezahlen. Der «Leistungsbetrug» habe sich nicht gelohnt, teilte das Hauptzollamt Osnabrück mit. Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte habe Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen, im Oktober 2024 aber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, die sie der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig mitgeteilt habe. So habe sie rund 200 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassiert.

Bei einer automatisierten Prüfung sei dies aufgefallen, das Hauptzollamt habe dann Ermittlungen aufgenommen, weil die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bekommen habe. Trotz entsprechender Hinweise habe sie die Arbeitsagentur nicht informiert. «Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen», sagte der Sprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

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