Für Tierschützer dürfte die Vorstellung unerträglich sein: Kühe, die angebunden im Stall gehalten werden, sich kaum bewegen und nicht einmal umdrehen können. Das Land Niedersachsen will die sogenannte Anbindehaltung von Rindern künftig untersagen. Dazu sei ein an die kommunalen Veterinärbehörden gerichteter Erlass erarbeitet worden, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Das Ziel: die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich zu untersagen.
Das niedersächsische Landvolk steht nach eigenen Angaben «im Ergebnis» hinter dem Schritt, Tierschutzorganisationen sprechen sich entschieden gegen Anbindehaltung aus. Ein Überblick über die Planungen.
Was will das niedersächsische Agrarministerium erreichen?
«Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung gehalten werden, muss endlich beendet werden», sagte Agrarministerin Miriam Staudte. «In der Anbindehaltung verbringen Rinder ihr Dasein mit einer Kette um den Hals fixiert in einem knapp über einem Meter breiten Stand, Seite an Seite und nahezu bewegungsunfähig mit ihren Art- oder besser Leidensgenossen. Das entspricht etwa der Größe eines Billardtischs», erklärte die Grünen-Politikerin. Das sei aus Gründen des Tierschutzes untragbar. Demnach müsse ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Schon ein 2024 vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegter Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sah demnach unter anderem auch Regelungen zur Anbindehaltung vor. Dem Aus der Ampel-Regierung fiel dieser Entwurf allerdings zum Opfer.
Der Erlass sieht vor, dass Betriebe, die ihren Rindern keinen Auslauf ermöglichen und sie ganzjährig anbinden, sich binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe einer Verfügung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Veterinärbehörde melden müssen. Dann sollen sie klären, ob sie die Rinderhaltung umstellen oder aufgeben wollen - diese Betriebe erhalten eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Betriebe, die männliche Mastrinder anbinden, ganzjährig mindestens zwei Stunden Auslauf oder Weidehaltung von Mai bis Oktober bieten, müssen sich binnen eines Zeitraums von drei Jahren melden.
Spätestens nach einer Frist von sieben Jahren ab Bekanntgabe der Verfügung muss die Umstellung laut Ministerium abgeschlossen sein. Nur in Einzelfällen kann die Frist um zwei Jahre verlängert werden. Betriebe, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, müssen die Rinderhaltung fünf Jahre nach Bekanntgabe der Verfügung aufgeben.
Was sagen die Bauern dazu?
«Der Landesbauernverband begleitet den Ausstieg aus der Anbindehaltung kritisch, steht aber im Ergebnis klar hinter diesem Schritt», betonte Frank Kohlenberg, der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen. «Entscheidend ist für uns, dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt.» Er betonte, der Verband verstehe sich als konstruktiver Partner der Politik und der Betriebe.
«Für die betroffenen Landwirte ist vor allem eines unverzichtbar: Planungssicherheit», sagte Kohlenberg. Der Umbau zur sogenannten Laufstallhaltung brauche «lange, verlässliche Zeitfenster und realistische Übergangsfristen» - und ausreichende finanzielle Förderung. Gelder für Beratung, baurechtliche Verfahren und den eigentlichen Umbau seien notwendig. Das Landvolk setze sich zudem dafür ein, das Baurecht so anzupassen, «dass Landwirte schnell und unbürokratisch investieren können».
Um wie viele Tiere geht es in dem Bundesland eigentlich?
Nach Angaben des niedersächsischen Agrarministeriums gab es in Niedersachsen im Mai 2025 17.969 rinderhaltende Betriebe mit über 2,2 Millionen Tieren. Das Ministerium schätzt, dass landesweit «deutlich mehr als 1.000 Betriebe» die Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung halten. Bundesweit werden demnach mehr als eine Million Rinder im Stall angebunden.
Nach Angaben der Tierschutzorganisation PETA gilt der Bestand der angebundenen Rinder in Niedersachsen als zweitgrößter im Bund - hinter Bayern. Zwar sei der Anteil der betroffenen Tiere in Niedersachsen mit knapp sieben Prozent nicht hoch, wegen der Größe des niedersächsischen Rinderbestandes seien es aber in absoluten Zahlen etwa 170.000 Tiere.
Was bedeutet die Anbindehaltung für die Tiere?
Nach Angaben von PETA erleben Rinder in Anbindehaltung «unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall». Die Tierschutzstiftung Vier Pfoten mahnte, angebunden gehaltene Rinder seien vom 6. Lebensmonat an «bewegungslos an einer einzigen Stelle fixiert – teilweise durchgehend mit dem Kopf zu einer Stallwand». Diese Haltung führe oft zu schmerzhaften Gelenkproblemen, wegen der beengten Verhältnisse komme es zudem zu Trittverletzungen.
Die Landesbeauftragte für den Tierschutz, Julia Pfeiffer-Schlichting, sagte über die betroffenen Tiere: «Ihr Leben ist reduziert auf Stehen, Liegen, Fressen und Ausscheidung. Die Rinder sind nicht in der Lage, ihre artgemäßen Bedürfnisse zu befriedigen, dies ist nicht nur eine Belastung für ihren Körper, sondern vor allem für ihr psychisches Wohlbefinden.»
Was sagen Tierschützer zu dem niedersächsischen Vorhaben?
«Wir danken dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium für den Vorstoß, als erstes Bundesland endlich geltendes Recht durchzusetzen und die Anbindehaltung von Rindern zu beenden», sagte Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA Deutschland. Sie forderte: «Bayern und Baden-Württemberg sollten sich als "letzte Bastionen" der Anbindehaltung nicht wehren, sondern eines Besseren besinnen.» Nach PETA-Angaben hat die Organisation bis heute über 100 Anbindehaltungen angezeigt, darunter mehrere Landwirte aus dem Landkreis Cloppenburg und einen Rinderbetrieb aus Burgwedel.
Volker Gaßner aus der Geschäftsleitung von Vier Pfoten sagte: «Wir begrüßen ausdrücklich den angekündigten Ausstieg Niedersachsens aus der tierquälerischen Anbindehaltung.» Er betonte, das sei ein «Weckruf» für Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU), ein bundesweites Verbot auf den Weg zu bringen. Es sei zudem «ein starkes Signal Richtung Bayern und Baden-Württemberg, in denen noch immer rund 740.000 Tiere zur Bewegungslosigkeit verdammt sind». Auch eine saisonale Anbindehaltung sei keine Lösung.
Dieter Ruhnke, der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Niedersachsen, machte klar: «Die Anbindehaltung stellt einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.» Die Anbindehaltung sei nicht nur eine völlig veraltete Haltungsform, sondern verschaffe den betreffenden Landwirten einen «Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere». Andreas Manz von der Albert Schweitzer Stiftung sprach von einem überfälligen Schritt für mehr Tierwohl. Und: «Klare, einheitliche Regeln verhindern Wettbewerbsnachteile für Betriebe, die in tiergerechte Haltung investieren», sagte er.
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