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Erneut Schulausfälle wegen Winterwetters in Niedersachsen

In den vergangenen Wochen war es in Niedersachsen bereits mehrmals zu Unterrichtsausfällen gekommen. (Archivbild) / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
In den vergangenen Wochen war es in Niedersachsen bereits mehrmals zu Unterrichtsausfällen gekommen. (Archivbild) / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Wegen Schnee und Glätte sollen die Schülerinnen und Schüler in einigen Landkreisen erneut zu Hause bleiben. Welche Regionen betroffen sind.

Wegen des Winterwetters fällt in Teilen Niedersachsens am Mittwoch erneut der Schulunterricht aus. Auf der Übersicht der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen waren Ausfälle in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Diepholz, Friesland, Hildesheim, Leer, Nienburg, Oldenburg, Osterholz, Vechta, Verden, Wesermarsch und Wittmund verzeichnet.

Zudem fällt in der gesamten Region Hannover einschließlich der Landeshauptstadt der Präsenzunterricht aus, wie die Stadt mitteilte. Im Landkreis und der Stadt Osnabrück seien Schulausfälle möglich – dort solle es bis Mittwochmorgen um 5.45 Uhr eine Entscheidung geben, hieß es.

Auch in den Städten Delmenhorst, Emden und Wilhelmshaven soll die Schule ausfallen, ebenso in der Grafschaft Bentheim. In der Stadt Oldenburg beginnt der Unterricht erst zur dritten Stunde. «Es besteht die Gefahr, dass Schneefall und gefrierender Regen in den frühen Morgenstunden für gefährliche Straßenverhältnisse sorgen», teilte die Stadt Oldenburg auf ihrer Webseite mit.

Auch im benachbarten Bremen und Bremerhaven sollen Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben.

So soll das Wetter werden

Dem Deutschen Wetterdienst zufolge ist von heute Abend an zunächst im Süden und Südwesten Niedersachsens mit leichtem Schneefall und teils gefrierendem Regen zu rechnen, was zu einer erhöhten Glatteisgefahr führen kann. Am Mittwoch wird der Schneefall der Prognose zufolge langsam nach Norden ziehen, vor allem im Westen des Landes ist dabei teils auch gefrierender Regen möglich.

Die Entscheidung, ob der Unterricht witterungsbedingt ganz oder in Teilen ausfällt, treffen die Landkreise und kreisfreien Städte. Eine Pflicht zum Distanzunterricht besteht für die Schulen nicht.

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