Weil sie ihr zu früh geborenes Baby unversorgt gelassen haben soll, steht eine 33-Jährige vor dem Landgericht Verden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Totschlag durch Unterlassen vor. Die Deutsche soll das in ihrer Achimer Wohnung geborene, 940 Gramm schwere Frühchen nach dessen Tod in einem Pizzakarton im Gefrierfach ihres Kühlschranks gelagert haben. Dort fanden Angehörige Monate später den Leichnam.
Das Neugeborene habe nach der Geburt in der 27. oder 28. Schwangerschaftswoche noch 30 Minuten gelebt, sagte Staatsanwalt Alexander Bleckat. Obwohl der drogenabhängigen Mutter bewusst gewesen sei, dass das Mädchen unversorgt sterben würde, habe es keine Rettungskräfte alarmiert. Drei medizinische Sachverständige wurden vom Gericht beauftragt, zu prüfen, ob das Kind überhaupt lebensfähig gewesen wäre. Sie sollen ihre Gutachten am nächsten Verhandlungstag präsentieren.
Seit dem elften Lebensjahr drogenabhängig
Laut Staatsanwaltschaft ist die Angeklagte seit ihrem elften Lebensjahr kokainabhängig. Ihre Sucht habe sie durch Prostitution finanziert. 2011 habe sie bereits ein Kind zur Welt gebracht. Dieses lebe aber nicht bei ihr, sagte ein Gerichtssprecher. Im April 2024 sei sie erneut schwanger geworden, wer der Vater sei, sei unklar, sagte Staatsanwalt Bleckat. Die Schwangerschaft habe die Frau verdrängt. Als sie Wehen und damit verbundene starke Bauchschmerzen bekam, soll sie als Ursache Verstopfung vermutet haben.
Anwältin spricht von «menschlicher Tragödie»
Nachdem das Frühchen nach der Geburt verstorben sei, habe die Angeklagte den Leichnam «gezielt» in einen Salami-Pizzakarton gelegt, «da ihr damaliger Freund kein Schweinefleisch ist», sagte Bleckat. Die Verteidigerin Daniela Post sagte am Rande der Verhandlung, ihrer Mandantin gehe es «sehr schlecht». Sie sprach von einer «menschlichen Tragödie». Ihre Mandantin sei nach der Geburt überhaupt nicht in der Lage gewesen, Rettungskräfte zu benachrichtigen.
Die Angeklagte befindet sich nicht in Untersuchungshaft. Die Kammer habe den Haftbefehl gegen die Angeklagte aufgehoben, da kein Hinweis auf eine vorsätzliche Tat vorliege, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Prozess wird am 10. März fortgesetzt.
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