Sie sind beste Freunde, feiern die ganze Nacht, am Ende ist einer tot: Ein 21-Jähriger steht seit Freitag wegen Totschlags vor der Jugendkammer des Landgerichts Bremen. Mit gesenktem Kopf hörte er am ersten Prozesstag die Anklage der Staatsanwaltschaft an. Diese wirft ihm vor, im März in Bremerhaven während eines Streits dem Opfer mit einem Messer mindestens achtmal in den Bereich der Rippen, Brust sowie des Rückens und Halses gestochen zu haben. Das Opfer erlag noch während der Behandlung im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Zuvor hatten die jungen Männer die ganze Nacht gefeiert, Alkohol und Drogen konsumiert, wie der Verteidiger des angeklagten Syrers, Thomas Domanski, am Rande des ersten Verhandlungstages sagte. Das spätere Opfer sei extra von Bremen nach Bremerhaven gefahren, um mit dem Freund um die Häuser zu ziehen. In der Nacht hätten sie zwei ältere Männer kennengelernt, seien mit den beiden im Auto mitgefahren. Die Freunde hätten auf der Rückbank gesessen, als der Wagen vor einer Kneipe gehalten habe und die beiden in Streit geraten seien.
Opfer soll Vater des Angeklagten beleidigt haben
Dabei habe das spätere Opfer den Vater des Angeklagten beleidigt, sagte der Anwalt. Daraufhin sei die Situation eskaliert. Laut Staatsanwaltschaft soll sich der Streit auf den Gehweg verlagert haben. Nachdem sich die Stimmung kurzzeitig beruhigt habe, sei der Angeklagte erneut auf seinen Kontrahenten losgegangen. Während der Rangelei soll das spätere Opfer dem Angeklagten mit einem Messer mit einer sieben Zentimeter langen Klinge eine Verletzung am Kopf versetzt haben.
Daraufhin soll der Angeklagte dem Angreifer die Waffe mit den Worten abgenommen haben: «Du hast mir auf den Kopf gestochen, dann steche ich dich jetzt auch». Den Tod seines Gegenübers habe er zumindest billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft.
Bei einer Verurteilung droht lange Haftstrafe
Der Verteidiger kündigte an, dass sich sein Mandant an einem der späteren Verhandlungstage zum Tatvorwurf ausführlich äußern wolle. Am Rande des Prozesses sagte er, dem 21-Jährige gehe es nicht gut: «Das nimmt ihn auch mit». Bis zum Moment der Auseinandersetzung seien die jungen Leute «beste Buddys» gewesen. Sein Mandant habe seinen Kumpel nicht töten wollen.
Komme es zu einer Verurteilung wegen Totschlags, drohten dem Angeklagten nach Jugendstrafrecht bis zu 15 Jahre Haft, sagte der Jurist. Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge seien es maximal zehn Jahre. Der Prozess wird am 17. August fortgesetzt, das Urteil ist für den 8. September geplant.
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