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Geheimnisverrat im Landtag? Ermittlungen wegen Fall Liana

Verdächtige gibt es bisher nicht. (Symbolbild) / Foto: Shireen Broszies/dpa
Verdächtige gibt es bisher nicht. (Symbolbild) / Foto: Shireen Broszies/dpa

Kurz nach einer vertraulichen Sitzung des Innenausschusses berichten Medien über dort besprochene Themen. Es geht um die Tötung eines Mädchens, die bundesweit für Aufmerksamkeit sorgte.

Wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt die Staatsanwaltschaft im Niedersächsischen Landtag. Hintergrund ist, dass Informationen zum Fall Liana aus einer vertraulichen Sitzung des Innenausschusses an die Öffentlichkeit gelangten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Bei dem Fall Liana handelt es sich um die Tötung eines 16-Jährigen Mädchens am Bahnhof im südniedersächsischen Friedland. Unter Verdacht steht ein Asylbewerber, der zum Tatzeitpunkt ausreisepflichtig war.

Den Angaben nach geht es um Informationen aus einer Innenausschuss-Sitzung Anfang September. Noch am selben Tag hätten Medien «über Informationen, die offensichtlich aus dem vertraulichen Teil der Sitzung stammten», wie die Sprecherin der Hannoveraner Staatsanwaltschaft, Kathrin Söfker, der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» sagte. Die Zeitung hatte zuvor berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben das Protokoll der Innenausschuss-Sitzung beim Landtag angefordert. Angestoßen hatte die Ermittlungen den Angaben nach die Landesregierung. Verdächtige sind bisher nicht bekannt. Dem Innen- sowie dem Rechtsausschuss gehören jeweils 14 Landtagsabgeordnete an, darunter jeweils sechs Mitglieder der SPD, fünf der CDU, zwei der Grünen und ein AfD-Abgeordneter. Der Rechtsausschuss war zu der Innenausschuss-Sitzung zusätzlich eingeladen worden.

Verdächtiger soll Mädchen vor Zug gestoßen haben

Im Fall Liana muss sich der Verdächtige von Dienstag an einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Göttingen stellen. Der zum Antragszeitpunkt 31-Jährige soll Liana vor einen Zug gestoßen haben, wie das Gericht mitteilte. Der verdächtige Iraker hätte nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen gebracht werden sollen.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen wirft ihm Totschlag vor, geht allerdings davon aus, dass der Angeklagte dabei wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig war. In dem Verfahren wird darüber entschieden, ob der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

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