Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines früheren evangelischen Pastors wegen einer Bewährungsstrafe von elf Monaten als unbegründet verworfen. Der heute 66-Jährige hatte die Kirche um mehr als 44.000 Euro betrogen. Das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom Dezember 2024 sei nun rechtskräftig, teilte das Gericht zu einem Beschluss des Bundesgerichtshofes mit.
Verurteilt wurde der Geistliche wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Ex-Pastor einer Gemeinde im Landkreis Hildesheim zwischen September 2012 und Ende 2016 in 44 Fällen gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenamt Hildesheim eingereicht - mit dem Ziel, sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Demnach kam es zu - ungerechtfertigten - Auszahlungen von insgesamt 44.524,67 Euro.
Der 66-Jährige habe gestanden, außerdem spreche für ihn, dass er den Schaden vollständig kompensiert habe, teilte das Gericht mit. Schon 2021 hatte das Landgericht Hildesheim den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil aber auf - wegen eines Formfehlers.
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