Ein Bremer Kontaktpolizist hat im Dienst eine Frau gegen ihren Willen geküsst und erhält deshalb eine Bewährungsstrafe. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In einem weiteren Fall wurde der 61-Jährige freigesprochen.
Abschiedskuss wider Willen
Laut Gericht ereigneten sich beide Taten im Jahr 2021. Der Mann soll als Kontaktpolizist in die Wohnungen der Frauen gegangen sein. In einem Fall soll er an der Frau gerochen und sie als «freche, sexy Russin» bezeichnet haben, sagte der Gerichtssprecher. Zum Abschied habe er sie gegen ihren Willen auf den Mund geküsst.
Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Das Gericht hatte jedoch keine Zweifel an seiner Schuld und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Weil das Verfahren so lange gedauert hat, verkürzte das Gericht die Strafe auf vier Monate. Die Bewährungszeit gilt für zwei Jahre.
Freispruch im zweiten Fall
In einem zweiten Fall sprach das Amtsgericht den Kontaktpolizisten frei. Er soll zwar einer Frau über die Brust geleckt haben, sagte der Gerichtssprecher. Allerdings habe sich die Frau vorher ausgezogen und beide hatten demnach einvernehmlich Oralverkehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kontaktpolizisten sind Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in einem Stadtteil. Sie laufen Streife, schlichten Konflikte, beraten Opfer und leisten Präventionsarbeit.
Disziplinarverfahren gegen Polizisten
Schon nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Juli 2021 sei der Beamte zwangsbeurlaubt worden, hieß es aus dem Bremer Innenressort. Die Behörde habe den Polizisten vorläufig aus dem Dienst enthoben und die Kürzung seiner Dienstbezüge in die Wege geleitet.
Das Disziplinarverfahren wurde laut Innenressort während der Verhandlung am Amtsgericht ausgesetzt. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, soll das Verfahren gegen den 61-Jährigen weitergeführt werden.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten